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Wichtige Hinweise der Mitgliederverwaltung zum Jahreswechsel

Bitte beachten bei Mitgliedermeldungen

Mitgliederabmeldungen:
Laut Satzungsänderung 2018 müssen die Abmeldungen zum 31.12., sowie Sterbefälle des laufenden Jahres spätestens bis 10. Januar des folgenden Jahres, im ZMI-Verwaltungsprogramm eingetragen werden.
Bei Abmeldungen, die vom 1.1.2025 bis 10.1.2025 gemacht werden, muss beachtet werden, dass der Button „zum Jahresende“ 31.12.2025 bedeutet, das heißt, dass hier der 31.12.2024 eingetragen werden muss. Ansonsten wird die Kündigung erst zum 31.12.2025 wirksam und berücksichtigt. 
Spätere Abmeldungen können bei der Mitgliederabrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für Vereine, die das ZMI Programm nicht nutzen, wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.
Mitgliederneuaufnahmen:
Bezüglich Neuzugänge für das alte Jahr 2024 ist der letzte Zeitpunkt der 03.01.2025. Wenn ein Verein ein Mitglied noch für das Jahr 2024 anmelden möchte, dann ist das bis zum 03.01.2025 möglich, danach nicht mehr.
Beantragung der Kameradenhilfe:
Nach wie vor muss ein Nachweis (Einreichungsfrist: spätestens 6 Monate nach dem Todestag) über das Ableben eines Mitglieds zur Auszahlung der Kameradenhilfe erbracht werden. Ich bitte Sie, eine Sterbeurkunde, Zeitungsanzeige oder ein Sterbebild, versehen mit der Stammnummer an die Geschäftsstelle zu senden (auch digital möglich: c.puerzer@osb-ev.de).  Das Sterbegeld in Höhe von 170 € wird grundsätzlich an den Verein zur Weiterleitung an die Hinterbliebenen überwiesen.

Oberpfälzer Schützenbund e.V.
Christine Pürzer