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Datenschutz

Datenschutz - Handreichungen für Vereine

Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht hat unter nachfolgendem Link eine Übersicht für Vereine zur Verfügung gestellt, die wesentlichen Anforderungen exemplarisch zusammenfasst – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Zu beachten ist daher, dass nicht jeder Verantwortliche pauschal alle diese Anforderungen erfüllen muss und sich auch der Umfang, wie die einzelnen Anforderungen konkret berücksichtigt werden müssen, fallbezogen unterscheidet. In diesen Mustern wird deshalb der vereinfachte Regelfall angenommen. Erläuterungen zu den Anforderungen befinden sich auf der Rückseite des jeweiligen Papiers
www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html



Am 25. Mai 2018 treten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das diese Verordnung ergänzende Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG) in Kraft. Damit verbunden sind Veränderungen der Rechtslage im Bereich des Datenschutzes, die es auf Seiten von Vereinen und Verbänden zu beachten gilt.