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Aktuelles

    Organisationsunterlagen zum 21. Oberpfälzer Böllerschützentreffen 2018 in Pirkhof 

    Update 27.04.2017

    BSSB-Initiative wendet Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtline ab.

    Info für Feuerwaffen- und Böllerschützen.

    Im Nachgang zum Terroranschlag von Paris wurde seitens der EU-Kommission  eine Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtline vorgeschlagen.  
    Auf Betreiben von BSSB-Landesschützenmeister Wolfgang Kink konnten die EU-Abgeordneten Angelika Niebler, Monika Hohlmeier und Markus Ferber einschneidende Veränderungen der EU-Waffenrechtsrichtlinie abwenden.

    Dank des persönlichen Einsatzes der bayerischen EU-Abgeordneten Monika Hohlmeier, Prof. Dr. Angelika Niebler und Markus Ferber im sogenannten Trilog zur Verschärfung der EU-Waffenrechtsrichtlinie gibt es für die bayerischen Schützen, Böllerschützen und Waffensammler keine einschneidenden Änderungen. Der Trilog orientiert sich an den in Deutschland bereits bestehenden Vorschriften.

    1. Landesschützenmeister Wolfgang Kink hatte bekanntlich sofort nach Bekannt werden der Änderungspläne das Gespräch mit Abgeordneten aller demokratischen Parteien, die im EU-Parlament vertreten sind, gesucht. In einer ersten Stellungnahme bedankte sich der Landesschützenmeister bei den Volksvertretern, die sich für praktikable Regelungen für das Schützenwesen und den Schießsport eingesetzt haben.

    Näheres erfahren Sie nachfolgend aus den Stellungnahmen der bayerischen EU-Abgeordneten:

    Stellungnahme Prof. Dr. Angelika Niebler und Monika Hohlmeier

    Stellungnahme Markus Ferber 

     

    Waffenrechtsgespräch mit den Europaabgeordneten Monika Hohlmeier und Manfred Weber

    Auf Initiative des Handwerkskammerpräsidenten a. D., Heinrich Traublinger, fand in der CSU-Landesleitung ein Gespräch der beiden Europaabgeordneten Monika Hohlmeier und Manfred Weber mit Vertretern des BSSB, BJV und dem Verband der Büchsenmacher zum Thema "Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinien" statt. Für die Belange der bayerischen Sportschützen setzten sich in dieser Gesprächsrunde 1. Landesschützenmeister Wolfgang Kink und sein Stellvertreter Jürgen Sostmeier ein und erläuterten, welche Konsequenzen die angedachte Verschärfung für den olympischen Sport und den Traditionserhalt in Bayern hätte.

    In dieser konstruktiven Gesprächsrunde positionierten sich die beiden CSU-Europaabgeordneten klar gegen die Einführung eines psychologischen Gutachtens für legale Waffenbesitzer. Ablehnend standen sie auch dem angedachten Verbot von Pulver für Wiederlader- und Böllerschützen gegenüber, solange der Besitz legitim und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt sei. Außerdem soll die Waffenauf¬bewahrung gemäß der bisherigen Rechtsgrundlage beibehalten werden. Eine klare Absage erteilten Monika Hohlmeier und Manfred Weber auch dem "Unbrauchbarmachen" von historischen Waffen.

    Update 07. April 2017 -Wiederholungsprüfung von Böllergeräten 

      Am 3. April erreichte uns das angehängte Schreiben zu dem Thema. 

        Darin wendet sich die bayerische Wirtschaftsministerin, Frau Ilse Aigner, an Bundesinnenminister Thomas de Maiziére.
        Es bleibt ab zu warten ob man uns Böllerschützinnen und Böllerschützen diesbezüglich noch entgegen kommt, oder vor dem Hintergrund der anstehenden Wahl „nur Lippenbekenntnisse“ abgegeben werden. 

        Wichtige Änderung bei der Wiederholungsprüfung von Böllergeräten

          Ende 2016 erreichte uns das angehängte Schreiben bezüglich der Wiederholungsprüfung von Böllergeräten.

            Bis Anfang 2017 bestand in Bayern, für die  Wiederholungsprüfung von Böllergeräten, eine Ausnahmeregelung. 

              Diese besagte, dass für Böllergeräte die keine erkennbaren Mängel aufwiesen, eine so genannte „Sichtprüfung“ ausreichend war, also nicht scharf beschossen werden mussten.

                Die Initiative auf die sich Staatssekretär Pschierer bezieht, verfolgte das Ziel diese bayerische Regelung in das Bundesbeschussgesetz zu übernehmen.

                  Wir Fachverbände wurden 2014 gehört und unterstützten das Vorhaben einstimmig.

                    Mit dem genannten Schreiben wird uns mitgeteilt, dass diese Initiative nun abgelehnt ist.

                      Wie ich in Erfahrung bringen konnte, müssen die bayerischen Beschussämter seit 1. Januar 2017 bei allen eingereichten Böllergeräten den Scharfbeschuss machen.

                        Dies wird sicher zu höheren Beschussgebühren führen.

                          Wie zukünftig mit Großgeräten (Böllerkanonen) verfahren wird – für diese gab es Termine vor Ort wo sie geprüft wurden- steht noch nicht fest.

                          Schreiben Staatssekretär Franz Josef Pschierer an den OSB.