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Informationen zur Förderung des Schießstättenbaus

Aktuell: Sonderförderprogramm Schießstättenbau 

Der Freistaat Bayern hat für ein Sonderförderprogramm des vereinseigenen Sportstättenbaus bis zum 31.12.2020 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Hierdurch sollen insbesondere Vereine in finanzschwächeren Gemeinden Bayerns gefördert werden.

Die Fördersätze liegen zwischen 25 % und 55%. Den genauen Fördersatz erfahren Sie nach Anfrage in der Geschäftsstelle (u.rittmeyer@osb-ev.de).

Pressemitteilung

Die Laufzeit des Sonderförderprogramms ist zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.

Antrag

Die Antragsunterlagen für die Förderung des Schießstättenbaus fordern Sie bitte per E-Mail oder telefonisch in der Geschäftsstelle an:

Ulrike Rittmeyer, Tel: 09606 923 5022, E-Mail: u.rittmeyer@osb-ev.de

Mitgliedsvereine des Oberpfälzer Schützenbundes haben die Möglichkeit, staatliche Fördermittel für den Schießstättenbau oder die Modernisierung zu beantragen. Grundlage dafür bilden die 
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports.